Praxisgebühr beim Arzt abgeschafft – Zuzahlungen in der Physiotherapiepraxis weiterhin
erforderlich!
Seit dem Jahr 2004 zahlen Patienten für eine Heilmittelverordnung 10% der Behandlungskosten und außerdem eine "Grundgebühr" von 10 € pro Verordnung zu Beginn
der Behandlung.
HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12.
gültig.